Bis zu 110 Euro brutto pro Mitarbeiter und Veranstaltung sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Foto: AdobeStock_Marina

Unser Autor: Bernhard M. Kinzinger, RTG Dr. Böhmer & Partner, Ludwigshafen. Foto: Fotostudio Backofen

Die jährliche Weihnachtsfeier ist in vielen Unternehmen ein fester Bestandteil zum Jahresende. Doch während sie für die Mitarbeitenden vor allem ein geselliges Highlight ist, birgt sie für Arbeitgeber auch arbeits-, steuer- und haftungsrechtliche Risiken, warnt die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RTG Dr. Böhmer & Partner aus Ludwigshafen.

Was viele Unternehmen nicht wissen: Finden die Feiern „mit Anhang“ statt, müssen die Kosten für die mitgebrachte Begleitperson dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet werden. Eine pauschale Verteilung auf alle Mitarbeitenden sei nicht zulässig. Gut beraten ist also, wer gründlich plant und alle Kosten genau kalkuliert.

Zwei Feiern sind erlaubt

Grundsätzlich gilt: Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsfeier sind bis zu einem Betrag von 110 Euro brutto pro Mitarbeiter und Veranstaltung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. „Der Freibetrag gilt pro Mitarbeiterkopf und schließt sämtliche Kosten der Feier ein – von Speisen und…

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