Was viele Unternehmen nicht wissen: Finden die Feiern „mit Anhang“ statt, müssen die Kosten für die mitgebrachte Begleitperson dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet werden. Eine pauschale Verteilung auf alle Mitarbeitenden sei nicht zulässig. Gut beraten ist also, wer gründlich plant und alle Kosten genau kalkuliert.
Zwei Feiern sind erlaubt
Grundsätzlich gilt: Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsfeier sind bis zu einem Betrag von 110 Euro brutto pro Mitarbeiter und Veranstaltung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. „Der Freibetrag gilt pro Mitarbeiterkopf und schließt sämtliche Kosten der Feier ein – von Speisen und…
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